Bewerbung

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe im NEUWERTH.shop in der jeweils aktuellen Fassung. Sie regeln die Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen. Neuwerth Logistics AG ist berechtigt, diese Bedingungen zu revidieren, wobei der Kunde jederzeit eine Kopie der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
  2. Andere Vereinbarungen wie mit unseren Vertretern ausgehandelte Sonderkonditionen oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  3. Ist der NEUWERTH.shop ein Online-Shop primär für Geschäftskunden (B2B), sind auch Verkäufe an Privatpersonen erlaubt (B2C). Diese Bedingungen gelten in beiden Fällen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Transaktionen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein. Für den Export steht die Verkaufsabteilung der NEUWERTH Logistics AG mit weiteren Konditionen zur Verfügung.
  5. Nur die französische Version dieser Bedingungen ist massgebend

Produktspezifikationen, Verkaufsunterlagen und Vertrag

  1. Alle Produktbeschreibungen, technischen Daten, Zeichnungen, Fotos, Videos sind urheberrechtlich geschützt. Eigentümerin ist entweder die NEUWERTH Logistics AG oder der von ihr in der Schweiz vertretene Hersteller. Jegliches Kopieren, Ändern oder Übertragen ohne unsere schriftliche Zustimmung ist verboten.
  2. Alle Produktbeschreibungen, technischen Daten, Zeichnungen, Fotos, Videos sind urheberrechtlich geschützt. Eigentümerin ist entweder die NEUWERTH Logistics AG oder der von ihr in der Schweiz vertretene Hersteller. Jegliches Kopieren, Ändern oder Übertragen ohne unsere schriftliche Zustimmung ist verboten.
  3. Beschreibungen, technische Zeichnungen, technische Daten, Produktabbildungen, Videos, Broschüren und Kataloge im Shop stellen eine unverbindliche Präsentation der Produkte dar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. NEUWERTH garantiert nicht, dass die Inhalte der Website NEUWERTH.shop fehlerfrei sind.
  4. Die angezeigten Angebote sind freibleibend. Sie gelten innerhalb der Grenzen des verfügbaren Bestandes. Mögliche Fehler sind vorbehalten.
  5. Der Verkauf ist abgeschlossen, sobald NEUWERTH Logistics die Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder Fax an den Kunden sendet. Dazu muss der Kunde zuerst seinen Warenkorb füllen, dann auf die Schaltfläche "Bestellung bestätigen" klicken und die Zahlung mit der gewählten Methode vornehmen.

Preise

NEUWERTH.shop ist en Geschäft, das sich in erster Linie an Fachleute richtet. Deshalb verstehen sich alle Preise als gleich:

  1. Schweizer Franken
  2. Netto, ohne Mehrwertsteuer
  3. Preis ab unserem Lager (1957 Ardon)
  4. Transport, Palette und Verpackung, Versicherung und Zertifikat sind vom Kunden zu tragende Kosten
  5. Alle Steuern oder Abgaben liegen in der Verantwortung des Kunden

Zahlungsbedingungen

Zahlung im Voraus oder bei Abholung der Ware in unseren Räumlichkeiten, ohne Skonto:

  1. Sichere Online-Zahlung mit SIX Payment Services / 3-D Secure :
    - Mastercard / Visa
    - Twint
  2. Banküberweisung für die gesamte Rechnung vor Versand/Entnahme der Ware :
    - Credit Suisse, Avenue du Midi 12, 1950 Sion, IBAN CH17 0483 5073 9782 3100 0, Swift CRESCHZZ80A, Clearing 4835, Konto 739782-31
  3. Bei Rücknahme der Waren :- in bar
    - Maestro, Mastercard, Visa, Vpay, Postcard oder American Express.

Lieferungsbedingungen und Lieferzeit

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager in Ardon, ohne Verpackung
    - Rücknahme der Waren in Ardon
    - die Lieferung wird von Ihnen selbst von Ardon aus mit dem Spediteur Ihrer Wahl organisiert
  2. Der Transport geht zu Lasten des Kunden. Er kann in seinem Warenkorb Lieferoptionen auswählen:
    - Lieferung per Lastwagen (Tarife gemäss ASTAG-Dachverband)
    - Zustellung per Post, nur für kleine Pakete (Tarife nach La Poste)
  3. Jedes andere Transportmittel ist möglich. Sie muss von allen Parteien schriftlich bestätigt werden.
  4. Teillieferungen sind möglich, mit separater Fakturierung.
  5. Eine Verschiebung des angekündigten Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Hat der Kunde eine unrichtige oder unvollständige Adresse angegeben, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
  7. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware gegen das Versandrisiko in dem vom Kunden angegebenen Umfang und so weit wie möglich versichert.
  8. Offensichtliche Mängel sind auf dem Lieferschein zu melden und uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Transportschäden oder -verluste müssen vor der Unterzeichnung des Lieferscheins festgestellt werden.
  9. Kostenlose Kommissionierung wird auf Wunsch des Kunden bei Lieferung vereinbart. Umfassendere Ausbildungskurse, z.B. zur Erlangung eines Führerscheins für Gabelstaplerfahrer oder Fahrer von Hubarbeitsbühnen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Vorbehaltlich

  1. Wird eine Maschine ins Ausland weiterverkauft, kann die NEUWERTH Logistics AG ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein nicht haftbar gemacht werden.
  2. Die Anweisungen des Herstellers in der mit der Maschine gelieferten Betriebsanleitung sind stets zu beachten.

Antrag

  1. Alle Beschwerden müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich oder per E-Mail an uns gerichtet werden.

Garantie

  1. Die Garantie beträgt 12 Monate oder 1'500 Arbeitsstunden (es wird berücksichtigt, welches Kriterium zuerst erreicht wird).
  2. Im Falle eines unter die Garantie fallenden Mangels bietet Neuwerth nach eigenem Ermessen eine kostenlose Reparatur des Produkts oder den Ersatz des Produkts durch ein anderes identisches Produkt an. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung der NEUWERTH Logistics AG möglich. Wenn beide Parteien zustimmen, ist es schliesslich auch möglich, den Fall mit einem Rabatt zu regeln.
  3. Gewährleistungsmängel müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.
  4. Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Wartung, Überlastung, falsche Inbetriebnahme, intensive Nutzung, Unfall, höhere Gewalt, jegliche Nutzung entgegen den Anweisungen im Benutzerhandbuch, chemische oder elektrolytische Einflüsse, natürliche Schäden (Blitz, Wasser, Feuer usw.) verursacht wurden, sind nicht von der Garantie gedeckt.
  5. Von Dritten durchgeführte Reparaturen und/oder jede nicht vom Hersteller genehmigte Modifikation der Maschine schließen jeglichen Garantieanspruch aus.
  6. Ersatzbatterien und Ersatzteile unterliegen ihren eigenen besonderen Verkaufsbedingungen.
  7. Die NEUWERTH Logistics AG haftet nicht für Ansprüche auf Ersatz von wirtschaftlichen Schäden wie Betriebsunterbrechungsentschädigungen, entgangenen Gewinn, Zinsen und allfällige Vertragsstrafen.
  8. Im Falle eines Problems steht Ihnen der NEUWERTH-Kundendienst von der Registrierung der Beschwerde bis zur Lösung des Problems zur Seite (Tel. 027 305 33 33).

Anwendbares Recht

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der NEUWERTH Logistics AG und dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Wiener Konventionen (CISG-CISG) sowie andere internationale Abkommen sind nicht anwendbar.
  2. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht von Sion.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch der Vertrag als Ganzes nicht ungültig.

Geschehen zu Ardon am 24. Juni 2019

NEUWERTH Logistics AG
Rue de la Greneye 12
1957 Ardon, Schweiz

Tel. 027 305 33 33
info@neuwerth.ch

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